Neue
Luzerner Zeitung Online, 26. August 2011, 10:38
Neubau Hergiswald: Baugesuch zurückgezogen
Das Restaurant Hergiswald Zoom
Das Restaurant Hergiswald
(Bild: Nadia Schärli/Neue LZ)
Die Albert Koechlin Stiftung hat genug von den Querelen
rund um den Neubau des Gasthauses Hergiswald. Sie zieht
ihr Baugesuch wegen der ungewissen Rechtslage zurück.
Das Baugesuch für einen Neubau des Gasthauses bei
der Wallfahrtskirche Hergiswald in Kriens LU wird laut
Communiqué vom Freitag zurückgezogen. Die
Albert Koechlin Stiftung (AKS) hat genug von der jahrelangen
juristischen und politischen Auseinandersetzung.
Das heutige Gasthaus genügt den Anforderungen nicht
mehr. Zudem ist das 1795 erbaute Kurhaus ein Flickwerk.
Ein denkmalpflegerisches Gutachten kam zu einem vernichtenden
Urteil: Nur wenig historische Bausubstanz, dafür
massive Eingriffe, die eine Rückführung in den
Ursprungszustand praktisch unmöglich machen.
Die AKS, die zuvor die Wallfahrtskirche renoviert hat,
wollte deshalb das alte Haus durch einen modernen Neubau
ersetzen. Das Projekt lieferte 2007 die Masswerk AG Architekten
und Bauökonomen in Kriens. Dagegen machte sich Opposition
breit. Unter anderem wurde eine Petition für die
Erhaltung des Altbaus eingereicht.
Trotzdem stellte sich der Gemeinderat hinter das Projekt
und erteilte Anfang 2010 die Baubewilligung. Zuvor hatte
sich auch die kantonale Denkmalpflege gegen den Schutz
des alten Gasthauses ausgesprochen.
Nach Lausanne und wieder zurück
Gegen die Bewilligung erhoben der Landschaftsschutzverband
Vierwaldstättersee (LSVV) und die Stiftung Archicultura
Beschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
trat auf die Beschwerde nicht ein. Doch in nächster
Instanz wies das Bundesgericht die Sache zur Neubeurteilung
zurück.
Im zweiten Anlauf hat das Verwaltungsgericht im vergangenen
Juli die Beschwerde von Archicultura gutgeheissen und
die Baubewilligung aufgehoben. Nach Ansicht der Richter
ist die Überprüfung eines Bauvorhabens an einem
derart exponierten Standort eine Bundesaufgabe. Es sei
daher die Eidg. Fachstelle für Natur- und Heimatschutz
zu konsultieren.
Die AKS ist der Ansicht, dass sie die Aspekte des Natur-
und Heimatschutzes und der Denkmalpflege bei der Planung
sorgfältig abgeklärt hat. Nach Überprüfung
der Fakten und neuerer Urteile ist die Stiftung aber zum
Schluss gekommen, dass die Aussicht auf einen baldigen
positiven Abschluss des Bewilligungsverfahrens schwindet.
Aufgrund der erneuten Verzögerung und der ungewissen
Rechtslage verzichtet die AKS auf die Realisierung des
Projektes. Sie sieht es nicht als ihre Aufgaben, es durch
weitere gerichtliche Verfahren überprüfen zu
lassen. Man werde das Engagement überprüfen
und neu beurteilen, heisst es in der Mitteilung.
sda/bep
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